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I. Allgemeines

  1. Die Leistungskader im SLT dienen der Förderung zur sportlichen Weiterentwicklung der Spitzen- sowie der talentierten Nachwuchsathleten zwecks weiterer Anpassung an das nationale Spitzenniveau im Tanzsport.
  2. Den Kadern können nur Athleten angehören, die sich entweder im nationalen und/oder Verbandsbereich in einer Spitzenposition befinden, oder die erwarten lassen, diese Spitzenposition innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu erreichen.
  3. Um eine optimale Förderung und Betreuung zu gewährleisten, müssen mittels der gegebenen finanziellen und technischen Möglichkeiten, diese rationell und sinnvoll sowie für alle Kaderathleten in ausreichendem Maße eingesetzt werden.
  4. Die sich aus Vorstehendem ergebende Konzentration verlangt für die Kaderzugehörigkeit von Spitzenathleten eine nachweisbare Leistungsstabilität, von Nachwuchsathleten eine erkennbare stetige Leistungssteigerung, wobei für letztere die absehbare Dauer der leistungssportlichen Entwicklung bis zur nationalen Höchstleistung in angemessener Relation zum Alter stehen muss.

II. Kaderausschuss

Der Kaderausschuss des SLT setzt sich wie folgt zusammen:

  • SLT – Sportwart / Sportwartin
  • SLT – Jugendwart / Jugendwartin
  • SLT – Lehrwart / Lehrwartin
  • SLT – Kaderbeauftragter / Kaderbeauftrage
  • zuzüglich für Formationswettbewerbe JMC die/der SLT-Beauftrage für JMC

III. Kaderstruktur

  1. Einzelwettbewerbe
    Der Landeskader (LK) für die Einzelwettbewerbe wird in Abstimmung mit dem Rahmentrainings- und Strukturplan des Deutschen Tanzsportverbandes in die Kader LK1 bis LK4 unterteilt. Für den Leistungskader des SLT gelten folgende Kriterien:

    LK4 Kader
    • Platz 1 und 2 der Landesmeisterschaften der Startklasse S
    • Breaker mit überregionalem Leistungsniveau
    LK3 Kader
    • Platz 1 und 2 der Landesmeisterschaften der Startklasse A
    • ab Startklasse A auf Grund besonderer sportlicher Erfolge
    • Breaker mit regionalem Leistungsniveau
    LK 2 Kader
    • Platz 1 der Landesmeisterschaften der Startklasse B
    • ab Startklasse B auf Grund besonderer sportlicher Erfolge
    • Breaker mit Perspektive auf regionalem Leistungsniveau
    LK1 Kader
    • Talentpaare der Junioren ab Startklasse C
    • Talentierte Breaker im Nachwuchsbereich

    Altersstrukturen im Breaking

     Altersklasse DOSB-Förderstufe Altersbereich
     AK1 Grundlagentraining (GLT) Kinder 6 - 9 Jahre
     AK2 Aufbautraining (ABT) Kinder 10 - 12 Jahre
     AK2 Aufbautraining (ABT) /
    Anschlusstraining (AST)
    Jugend 13 - 15 Jahre
     AK3 Anschlusstraining (AST) Erwachsene ab 16 Jahren

  2. Formationswettbewerbe
    Der Landeskader (LK) für die Formationswettbewerbewird in Abstimmung mit dem Rahmentrainings- und Strukturplan des Deutschen Tanzsportverbandes in die Kader LK2 bis LK4 unterteilt. Für den Leistungskader des SLT gelten folgende Kriterien:

    LK4 Kader
    • bestplazierte saarländische Formationen in der 1. Bundesliga
    LK3 Kader
    • zweitbestplatzierte saarländische Formationen in der 1. Bundesliga
    • bestplatzierte saarländische Formationen in der 2. Bundesliga
    LK 2 Kader
    • bestplatzierte saarländische Formationen in der Regionalliga
    • Formationen mit Zukunftsperspektiven ab Oberliga

IV. Kaderzugehörigkeit

  1. Einzelwettbewerbe
    1. Kaderathleten, die sich für mehrere Kader qualifiziert haben, werden in den von ihnen höchsterreichten Kader eingestuft.
    2. Berufungen in den LK1-Kader erfolgen durch das SLT-Präsidium. Dieses kann die Berufungsmöglichkeit an den Kaderausschuss delegieren.
    3. Kaderathleten gehören unter der Voraussetzung regelmäßiger Wettkampfteilnahme bis zur nächsten Landesmeisterschaft der Turnierart dem Kader an.
    4. Die Teilnahme an den jeweiligen Deutschen Meisterschaften bzw. Deutschlandcups und der hierzu lt. TSO vorgeschriebenen Qualifikationsturniere (Ranglistenturniere, Gebietsmeisterschaften) sowie an den Veranstaltungen des Verbandes (z. Bsp. SaJuTaTa) ist verbindlich.
    5. Kadertermine sind verbindlich, ein zeitgleicher Start bei offenen Turnieren, Einladungsturnieren oder Showtänzen ist ausgeschlossen.
    6. Bei Partnerwechsel und/oder bei Partnertrennung erlischt die Kaderzugehörigkeit.
    7. Kaderathleten können eine Kaderzugehörigkeit ohne Angaben von Gründen ablehnen. Die Ablehnung muss schriftlich erfolgen.
  2. Formationswettbewerbe
    1. Die Kaderformationen gehören bis zum Abschluss ihrer Ligasaison dem Kader an.
    2. Berufungen in den LK2-Kader erfolgen durch das SLT-Präsidium. Dieses kann diese Berufungen an den Kaderausschuss delegieren.
    3. Bei Nichtantreten in den laufenden Wettbewerben erlischt die Kaderzugehörigkeit.
    4. Formationen können eine Kaderzugehörigkeit ohne Angaben von Gründen ablehnen. Die Ablehnung muss schriftlich erfolgen.

V. Förderung

  1. Kaderathleten und Kaderformationen werden nach den Vorgaben des SLT gefördert.
  2. Athleten ohne Kaderzugehörigkeit können nach Vorgabe des Kaderausschusses als Gäste zu Kadermaßnahmen eingeladen werden.
  3. Kaderathleten können – bei gleich bleibenden nationalen Erfolgen und bei Erfüllung der ihnen im sportlichen Bereich gestellten Pflichten – dem Deutschen Tanzsportverband e.V. zur Förderung vorgeschlagen werden. Das Vorschlagsrecht haben nur der/die SLT-Sportwart/in für den Hauptgruppenbereich und der/die SLT-Jugendwart/in für den Junioren- und Jugendbereich.

VI. Sportmedizinische Untersuchung

    Landeskaderathleten und Landeskaderformationen müssen sich nach Aufforderung durch den SLT oder den Landessportverband sportmedizinisch untersuchen lassen.

VII. Kaderausschluss

  1. Kaderathleten und Kaderformationen, die sich nicht sportmedizinisch innerhalb des ihnen vorgeschriebenen Zeitraumes untersuchen lassen, verlieren die Kaderzugehörigkeit.
  2. Kaderathleten und Kaderformationen, die ohne Angabe von Gründen nach erfolgter Einladung nicht oder am Lehrgang nur kurzfristig teilnehmen, können ihre Kaderzugehörigkeit verlieren. Ein Fernbleiben muss durch die Kaderbeauftragte / den Kaderbeauftragten genehmigt werden.
  3. Kaderathleten und Kaderformationen, die eine Startsperre erhalten, verlieren die Kaderzugehörigkeit nach Maßgabe des Verbandsorgans, welches diese Sperre ausspricht.

  4. Über einen Kaderausschluss befindet das SLT-Präsidium, dieses kann die Kaderausschlussmöglichkeit an den Kaderausschuss delegieren, soweit nicht satzungsgemäß andere Organe zuständig sind.