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Starts bei Wettbewerben im Ausland, die von der WDSF ausgerichtet werden, ab sofort ohne Vorabgenehmigung des DTV möglich. 

Gleiches gilt für die Wettbewerbe der nationalen WDSF -Verbände in den Staaten mit Grenzverkehrsabkommen. 

Änderung der Turnier- und Sportordnung ab 01.01.2025: 

Auslandsstarts sind anmelde- und genehmigungspflichtig. Sie bedürfen der Genehmigung des DTV Sportwarts. Ausgenommen davon sind Turniere der WDSF, Turniere der nationalen WDSF-Verbände in den Staaten mit Grenzverkehrsabkommen und Turniere auf Anforderung durch das DTV-Präsidium. Anmeldungen müssen mit dem Formular Antrag auf Auslandsstartgenehmigung durch den Verein über den LTV an die DTV-Geschäftsstelle spätestens 21 Tage vor dem Start erfolgen. 

Damit entfällt das papierhafte Genehmigungsverfahren für einen großen Teil der getätigten Auslandsstarts. Weiterhin anmelde- und genehmigungspflichtig sind Auslandsstarts wie z.B. IDO Auslandsturniere, Blackpool Dancefestival, International London.