Starts bei Wettbewerben im Ausland, die von der WDSF ausgerichtet werden, ab sofort ohne Vorabgenehmigung des DTV möglich.
Gleiches gilt für die Wettbewerbe der nationalen WDSF -Verbände in den Staaten mit Grenzverkehrsabkommen.
Änderung der Turnier- und Sportordnung ab 01.01.2025:
Auslandsstarts sind anmelde- und genehmigungspflichtig. Sie bedürfen der Genehmigung des DTV Sportwarts. Ausgenommen davon sind Turniere der WDSF, Turniere der nationalen WDSF-Verbände in den Staaten mit Grenzverkehrsabkommen und Turniere auf Anforderung durch das DTV-Präsidium. Anmeldungen müssen mit dem Formular Antrag auf Auslandsstartgenehmigung durch den Verein über den LTV an die DTV-Geschäftsstelle spätestens 21 Tage vor dem Start erfolgen.
Damit entfällt das papierhafte Genehmigungsverfahren für einen großen Teil der getätigten Auslandsstarts. Weiterhin anmelde- und genehmigungspflichtig sind Auslandsstarts wie z.B. IDO Auslandsturniere, Blackpool Dancefestival, International London.