Das Präsidium des SLT hat in seiner Videokonferenz vom 28.04.2022 die Finanzordnung um den Punkt "9. Förderleistungen durch den SLT" ergänzt.
Hier wird transparent dargestellt, welche Förderungen und Zuschüsse der SLT auf Antrag erteilt.
Ein Beispiel: Bewerber für die Ausrichtung von Landesmeisterschaften können die Kosten für Wertungsrichter nun besser einplanen. Die bisherige Regelung sah vor, dass der Ausrichter Reisekosten in Höhe von 1.000,- € selbst tragen muss und der SLT den Mehrbetrag übernimmt. Nun ist festgelegt, dass der SLT die Reisekosten für die Wertungsrichter komplett zahlt und danach optional dem Ausrichter max. 100,- € je eingesetztem Wertungsrichter in Rechnung stellen kann. Dadurch ist für den Ausrichter eine bessere finanzielle Planung möglich.In diesem Jahr, das noch ganz im Zeichen von Corona steht, kann erwartet werden, dass eine Rückforderung nicht erfolgt.
Weiterhin hat der SLT die Möglichkeit für Vereine geschaffen, für Turniere, bei denen ein Verlust entstanden ist, einen Zuschuss beim SLT zu beantragen.