Menu

Da wegen der Coronapandemie die Durchführung des Verbandstages momentan nicht möglich ist, hat das Präsidium des SLT einen Umlaufbeschluss über die Vergabe des Haushaltsplanes sowie die Vergabe der Buchhaltung an ein Steuerberatungsbüro an alle stimmberechtigeten Mitglieder des Verbandstages geschickt.

Nach dem seit 28.03.2020 geltenden § 5 Abs. 3 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ist abweichend von § 32 Abs. 2 BGB ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder gültig, wenn alle stimmberechtigte Mitglieder und sonstige stimmberechtigte Personen an der Abstimmung beteiligt wurden, bis zu dem vom Verein gesetzten Termin mindestens die Hälfte dieser Personen ihre Stimmen in Textform abgegeben haben. Für die in § 126b BGB geregelte „Textform“ genügen auch ein einfaches E-Mail oder ein Telefax.

Letzte Möglichkeit der Stimmabgabe war der 28. Mai 2020.

Hier das Ergebnis des Umlaufbeschlusses:

 

Stimmberechtigte Mitglieder:   43
davon haben abgestimmt: 30
Prozentualer Anteil: 69,77%

Die Beschlussfassung ist somit wirksam, da mehr als 50% der Stimmberechtigten ihr Votum abgegeben haben.

1. Antrag auf Genehmigung des Haushaltsplanes 2020
Der Antrag wurde mit 109/0/8 Stimmen angenommen!

2. Antrag auf Genehmigung der Auslagerung der Buchhaltung an einen Steuerberater
Der Antrag wurde mit 109/0/8 Stimmen angenommen!

Das Präsidium des SLT bedankt sich für die Unterstützung!