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Nachdem die seit gestern gültige Fassung der saarländischen Corona-Verordnung unter unseren Vereinen zu Missverständnissen geführt hat, habe ich heute nachgefragt. Hier die Auskunft der zuständigen Stelle:

Sehr geehrter Herr Dr. Karst,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wie Sie bereits schreiben, ist in §7 Abs. 3 der aktuellen Verordnung zu lesen, dass die „kontaktfreie Durchführung mit Ausnahme des familiären Bezugskreises und mit Ausnahme von Gruppen mit bis zu 25 Personen“ als Voraussetzung für den Kurs-, Sport- und Trainingsbetrieb gilt.

Der familiäre Bezugskreis und eine Gruppe von 25 Personen sind also von der kontaktfreien Ausübung ausgeschlossen. Umgekehrt dürfen diese Personengruppen also während des Kurs-, Sport- und Trainingsbetriebs in Kontakt treten.

Wir hoffen, Ihnen mit dieser Antwort geholfen zu haben und wünschen Ihnen und ihren Mitgleidern alles Gute. Bleiben Sie gesund!

Ihr Corona-Team