Liebe Tanzsportfreunde,
die nachstehend aufgeführte Landesmeisterschaften für 2019 in den Einzelwettbewerben werden wie folgt ausgeschrieben:
26.01. 2019 und/oder 03.02.2019
Kinder I/II D-, C-Latein
Junioren I D-, C-, B-Latein
Junioren II D-, C-, B-Latein
Jugendgruppe D-, C-,B-, A-Latein
Hauptgruppe D-, C-, B-, A-, S-Latein
Hauptgruppe II D-, C-, B-Latein
Senioren I D-, C-, B-, A-, S-Latein
Senioren II D-, C-, B-, A-, S-Standard
Senioren II B-, A-, S-Latein
Senioren IV B-, A-, S-Standard
14.09.2019 und/oder 15.09.2019
Kinder I/II D-, C-Standard
Junioren I D-, C-, B-Standard
Junioren II D-, C-, B-Standard
Jugendgruppe D-, C-,B-, A-Standard
Hauptgruppe D-, C-, B-, A-, S-Standard
Hauptgruppe II D-, C-, B-, A-, S-Standard
Hauptgruppe II A-, S-Latein
Senioren I D-, C-, B-, A-, S-Standard
Senioren III D-, C-, B-, A-, S-Standard
Im Rahmen der Landesmeisterschaften werden der SLT - Jugendcup als Einzelwettbewerb in Standard bzw. Latein ausgetragen.
I Allgemeine Bestimmungen
a) Termin
b) Veranstaltungsort
c) Größe, Form und Belag der Tanzfläche
d) Art der Veranstaltung (mit oder ohne Ball)
e) Zuschauerfassungsvermögen
f) Eintrittspreisgestaltung
g) Parkplatzmöglichkeiten
h) Umkleidemöglichkeit
i) zusätzliche Fläche für Eintanzen und oder Aufwärmen
II Turnierleitung, Wertungsgericht
a) Der Bewerber muss für Turnierleiter und Beisitzer jeweils eine Person mit gültiger Turnierleiterlizenz für das Jahr 2019 vorschlagen.
b) Turnierleiter, Beisitzer und Wertungsrichter werden durch das SLT - Präsidium nominiert.
c) Die Kosten für Turnierleiter, Beisitzer und Wertungsrichter gehen bis zu 1.000,00 € zu Lasten des Ausrichters.
d) Zwei Protokollführer, zwei Computer mit Turnierdurchführungsprogrammen einschließlich Bedienung, Drucker, Turnierbüro, Musikanlage einschließlich Bedienung, ärztliche Betreuung - auch durch Rettungssanitäter - sind durch den Ausrichter zu stellen.
III Ehrenkarten
a) Dem Verband sind durch den Ausrichter 16 Ehrenkarten - Sitzplätze, zusammenhängend, an der Tanzfläche - kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
IV Fernseh- und Werberechte
a) Diese Rechte obliegen dem Verband.
V Auflageparkett
a) Das verbandseigene Auflageparkett kann vom Landesverband in Anspruch genommen werden.
b) Fachgerechter Transport und Montage obliegen einschließlich aller Risiken dem Ausrichter.
VI Leistungen für Sponsoren-Partner des SLT
Im Rahmen des Sponsoring-Konzepts sichert der SLT seinen Partnern in Abhängigkeit vom jeweiligen Partner-Status/Sponsoring-Paketes auch veranstaltungsbezogene Leistungen zu. Diese Leistungen sind von den Ausrichtern zu berücksichtigen und werden je nach Leistung mit den Ausrichtern vereinbart bzw. im Vorfeld der Veranstaltung abgestimmt.
Wenn der SLT im Rahmen seines Sponsoring-Konzeptes Werbepartner gewinnt, die veranstaltungsbezogene Leistungen bei Landesmeisterschaften erhalten, so sind deren Interessen vom Ausrichter zu berücksichtigen. Darunter fallen zum Beispiel Titelsponsoring, die namentliche Erwähnung von Sponsoren während der Veranstaltung, die Mitwirkung von Sponsoren bei der Siegerehrung sowie weitere Leistungen wie Infostände, Bandenwerbung, Flyer, Streuartikel, Aufsteller, Anzeigen im Programmheft oder auf Eintrittskarten, Logos auf Tischkarten und Rückennummern etc. Die entsprechenden Vereinbarungen mit den Sponsoren werden vom SLT rechtzeitig mit dem Ausrichter abgestimmt. Eventuelle Interessenskollisionen werden einvernehmlich geregelt.
1. VIP-Karten:
Das für die SLT-Sponsoren evtl. erforderliche zusätzliche Kartenkontingent wird dem Ausrichter rechtzeitig mitgeteilt. Die über das SLT-Kontingent hinausgehenden Kartenwünsche und die damit verbundenen Kosten für Eintrittskarten bzw. VIP-Empfänge werden durch den SLT an den Ausrichter vergütet.
2. Weitere Leistungen:
Sofern die SLT-Sponsoren weitere Leistungen während oder für die Veranstaltung in Anspruch nehmen möchten (z.B. Infostände, Bandenwerbung, Flyer, Streuartikel, Aufsteller, Anzeigen im Programmheft oder auf Eintrittskarten, Tischkarten) wird dies dem Ausrichter mitgeteilt und mit ihm abgestimmt. Evtl. anfallende Zusatzkosten gehen nicht zu Lasten des Ausrichters. Evtl. auftretende Interessenskollisionen mit Sponsoren des Ausrichters werden einvernehmlich geregelt.
3. Titelsponsoring:
Für den Fall, dass Titelsponsoring vom SLT-Sponsor gewünscht wird, wird dies dem Ausrichter mitgeteilt. Evtl. auftretende Interessenskollisionen mit Sponsoren des Ausrichters werden einvernehmlich geregelt.
4. Namentliche Erwähnung von Sponsoren:
Soweit der SLT mit den Sponsoren z.B. eine namentliche Nennung während der Veranstaltung vereinbart hat, muss diese Erwähnung durch den Turnierleiter erfolgen. Ebenso Einblendungen über Saalscreens, soweit vereinbart und technisch möglich. Der Ausrichter wird informiert, wenn eine namentliche Erwähnung erfolgen muss.
VII Bewerbungsschluss
a) Bewerbungen sind bis zum 31.05.2018 - eingehend beim Saarländischen Landesverband für Tanzsport e.V., Geschäftsstelle 1, Gebäude 54, Hermann - Neuberger - Sportschule, 66123 Saarbrücken - schriftlich einzureichen.
b) Über die Vergabe entscheidet das SLT - Präsidium.
Änderungen vorbehalten
Die Ausschreibung kann hier als PDF-Datei heruntergeladen werden