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Freitag, 05. Januar 2018

Landesmeisterschaft am:   13. 01. 2018

Meldeschluss am: Dienstag, 09. 01. 2018, 23:59 Uhr

Liebe Tanzsportfreunde,

für unsere bevorstehende Landesmeisterschaft bitte ich um Beachtung folgender Punkte:

a) Ort, b) Veranstalter, c) Ausrichter, d) Meldeschluss, e) Zeitplan, Startgruppen und Startklassen f) Meldeverfahren, g) Doppelstartmöglichkeiten, h) Ausländerregelung, i) Voraussetzung Startzulassung, u.a.

zu a) Gebläsehalle Neunkirchen
zu b) Saarländischer Landesverband für Tanzsport e.V.
zu c) Dancepoint Neunkirchen
zu e) zeitnah nach Meldeschluss
zu f) 09.01.2018, 23:59 Uhr, danach eingehende Meldungen können nicht berücksichtigt werden.
zu f) Seit Einführung der ESV müssen sich die Paare elektronisch anmelden!!!!!. Bitte veranlassen Sie, dass sich alle Paare Ihres Vereins der nachfolgenden Startgruppen entsprechend anmelden.

Kinder I/II D-, C- Latein
Junioren I D-, C-, B- Latein
Junioren II D-, C-, B- Latein
Jugendgruppe D-, C-,B-, A- Latein
Hauptgruppe D-, C-, B-, A-, S-  Latein
Hauptgruppe II   D-, C-, B- Latein
Senioren I D-, C-, B-, A-, S-   Latein
Senioren II D-, C-, B-, A-, S- Standard
Senioren II B-, A-, S- Latein
Senioren III S- Latein
Senioren IV B-, A-, S- Standard

zu g) Es wird auf die Doppelstartmöglichkeit gemäß TSO verwiesen
zu h) Bei den Landes- und Gebietsmeisterschaften ist die Ausländerregelung in TSO F 5.1.13 zu beachten ist. Besondere Aufmerksamkeit verdient die Bestimmung der TSO F 5.1.13.3 a), sechsmonatige Aufenthaltsgenehmigung mindestens eines Partners). Diese Regelung ist bei Paaren, bei welchen beide Ausländer sind, möglichst vor Anmeldung zur Landesmeister- schaft anhand der Visa zu überprüfen. Die Wohnsitzregelung gilt nur für EU-Bürger.

F 5.1.13.3 Paare ausländischer Staatsangehörigkeit
Deutsche Meisterschaften, Deutschland Pokale, Gebietsmeisterschaften, Landesmeisterschaften
Paare, bei denen kein Partner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, sind bei den Deutschen Meisterschaften, Deutschland-Pokalen, Gebietsmeisterschaften und Landesmeisterschaften ihrer Startklasse startberechtigt, sofern sie im Besitz eines Startbuches des DTV sind, einer von beiden Partnern am Tag vor der Meisterschaft/ dem Pokal nachweislich eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland mit einer Mindestgültigkeitsdauer von sechs Monaten besitzt, sie nicht in anderen Nationen an deren nationalem Sportbetrieb und deren nationalen Meisterschaften teilnehmen und nicht für andere Nationen bei internationalen Turnieren oder Meisterschaften starten.

Für EU-Bürger gilt anstatt des Nachweises einer Aufenthaltsgenehmigung der Nach- weis eines ständigen Wohnsitzes in Deutschland.
Der Nachweis der Aufenthaltsgenehmigung bzw. des ständigen Wohnsitzes in Deutschland ist gegenüber dem DTV durch Vorlage der behördlichen Erlaubnis bzw. der Meldebestätigung rechtzeitig zu führen. Über Ausnahmen entscheidet das DTV-Präsidium.

zu i) Elektronische Anmeldung durch das Paar. Bei Nichteinhalt kann keine Startzulassung erfolgen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Manfred Ganster

Dieses Sportinfo kann auch hier als PDF-Datei heruntergeladen werden.